Fördermaßnahmen

Die Stiftung verfolgt ausschließlich Zwecke i. S. des § 52 Abs. 2 AO, die in der Stiftungsverfassung unter § 2 geregelt sind.

Was wird gefördert?

  • Förderung der Wissenschaft und Forschung
  • Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, besonders die Unterstützung kranker, geistig oder körperlich behinderter und wirtschaftliche Not leidender Personen, vorrangig Kinder und Jugendliche
  • Förderung des Jugendsports, der Erziehung Jugendlicher und der Berufsbildung einschließlich Studentenhilfe
  • Förderung des Naturschutzes, einschließlich Tierschutzes, der Landschaftspflege und des Umweltschutzes
  • Förderung der Kunst, der Pflege und Erhaltung von Kulturwerten sowie der Denkmalpflege
  • Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde
  • Kirchliche Zwecke
  • Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes

Förderschwerpunkte

Der Vorstand der Stiftung fördert vorrangig folgende Projekte:

  • Gemeinnützige Projekte für die zuvor genannten Förderzwecke gemäß § 2 der Stiftungsverfassung an den Standorten der Viessmann Gesellschaften in Deutschland.
  • Unterstützung kranker, geistig oder körperlich Behinderter und wirtschafte Not leidender Personen, vorrangig Kinder.

Das zu unterstützende Projekt muss überzeugen. Über eine Projektförderung entscheidet der Stiftungsvorstand bei seinen zweimal jährlichen stattfindenden Sitzungen.